Compliance

Code of Compliance

Bereits in den 70er Jahren stellte Reinhold Würth eine Firmenphilosophie vor, die ein Bekenntnis zu den Werten darstellt, wie sie in der Würth-Gruppe fest verankert sind: gegenseitiges Vertrauen, Berechenbarkeit, Ehrlichkeit sowie geradliniges Handeln nach innen und außen. Diese Grundprinzipien prägen auch heute das tägliche Handeln der WLC Würth-Logistik GmbH & Co. KG.

Für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg ist es für uns nicht nur wichtig, geltende Regeln und Gesetze einzuhalten. Einen wesentlichen Baustein bildet die entsprechende innere Haltung unserer Beschäftigten. Wir möchten genau diese Haltung fördern und unterstützen.

Das bedeutet für uns zugleich, dass von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle national und international geltenden Regeln und Gesetze ausnahmslos eingehalten werden. Dabei setzen wir auf Transparenz gegenüber unseren Beschäftigten sowie gegenüber Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern. Aus den Werten unseres Unternehmens leiten wir konkrete Verhaltensregeln ab. Diese sind im Code of Compliance der Würth-Gruppe zusammengefasst und bilden die Grundlage unseres täglichen Handelns.

Aktueller: Code of Compliance

SpeakUp! Compliance Hinweis mit BKMS

Wir bekennen uns zu unserem Code of Compliance und machen damit deutlich: Wir verhalten uns jederzeit integer im Umgang miteinander sowie mit unseren Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern.

Häufig führen Hinweise Dritter dazu, dass Wirtschaftskriminalität aufgedeckt und aufgeklärt wird. Daher haben wir ein System eingerichtet, das die Meldung von kriminellen Handlungen oder schwerwiegenden Verstößen gegen unseren Code of Compliance ermöglicht. Hierbei handelt es sich um das internetbasierte BKMS-System (Business Keeper Monitoring System). Das auf einer sicherheitszertifizierten Software basierende System wird weltweit von Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen erfolgreich eingesetzt.

Das Hinweisgebersystem erfüllt die Anforderungen des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie der EU-Hinweisgeberrichtlinie. Hinweise können vertraulich oder anonym abgegeben werden. Personen, die Hinweise in gutem Glauben melden, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor Benachteiligungen geschützt.
Bitte beachten Sie: Das BKMS-System wird von uns eingesetzt, um die Möglichkeit zu eröffnen, auf folgende Sachverhalte aufmerksam zu machen:

  • vermutete wirtschaftskriminelle Handlungen,
  • definierte, schwerwiegende Compliance-Verstöße innerhalb WLC Würth-Logistik GmbH & Co. KG sowie der Würth-Gruppe oder
  • Fragen zu Compliance-relevanten Themen zu stellen.

Wird das System zu anderen Zwecken missbraucht, kann dies einen Straftatbestand darstellen.

Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen können anonym oder unter Angabe Ihres Namens über das BKMS-System abgegeben werden. Da uns eine offene Kommunikation wichtig ist, ermutigen wir Sie ausdrücklich, Ihren Namen zu nennen. Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben streng vertraulich und berücksichtigen die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten.

Um einen Hinweis zu übermitteln, folgen Sie bitte den Anweisungen des Systems. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch den Meldeprozess. Abschließend werden Sie gebeten, ein geschütztes Postfach im BKMS-System einzurichten. Dies ermöglicht uns, bei Bedarf Rückfragen zu stellen oder zusätzliche Informationen auszutauschen. Die Kommunikation über das Postfach kann auf Wunsch auch vollständig anonym erfolgen.

Hier können Sie Ihren Hinweis abgeben:

BKMS Hinweissystem

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einer offenen und integre Unternehmenskultur.